Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Apartments „Pohle D“
Adresse: Molákova 577/34, 186 00 Prag 8 Karlin
I. Geltungsbereich
-
Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung vom Apartment zur Beherbergung
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Apartment Pohle D (nachfolgend „Apartment“ genannt). Der Begriff „Apartmentaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag, Apartment.
- Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Eigentümers in
Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform
vereinbart wurde.
- Kunde im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne
von §§ 13, 14 BGB.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Apartment zustande. Macht das Apartment dem
Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Apartmentangebotes
durch den Kunden zustande. Die Zimmerbuchung soll in Textform bestätigt
werden.
- Vertragspartner sind das Apartment und
der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Apartment
gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Apartmentaufnahmevertrag, sofern dem Apartment eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche des Kunden bzw. des
Dritten gegen das Apartment verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von §
199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Apartment verjähren
jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig
spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese
Verjährungsverkürzungen gelten nicht …
– bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Apartments – auch seiner Erfüllungsgehilfen –
beruhen.
– bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die
verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
- Das Apartment ist verpflichtet, die vom
Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartments zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Apartments
an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht
vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung
der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen
mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
- Das Apartment kann seine Zustimmung zu
einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Apartments oder der Aufenthaltsdauer
des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder
für die sonstigen Leistungen des Apartments erhöht.
- Rechnungen des Apartments ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Apartment ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Apartment berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Apartment
im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend
machen. Dem Apartment bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines
höheren Schadens vorbehalten.
- Das Apartment ist berechtigt, bei
Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, z. B. bei
Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist
das Apartment berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur
vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen
oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartments
aufrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Apartments (No Show)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartment
geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag
ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht
besteht oder wenn das Apartment der Vertragsaufhebung ausdrücklich
zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige
Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
- Sofern zwischen dem Apartment und dem
Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde
(Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartments auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Apartment in Textform
ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart
oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht und stimmt das Apartment einer Vertragsaufhebung nicht zu,
behält das Apartment den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Apartment hat die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen
anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Apartment
den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements
mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Sofern das Apartment die Entschädigung
konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des
vertraglich vereinbarten Preises für die vom Apartment zu erbringende
Leistung unter Abzug des Wertes der vom Apartment ersparten Aufwendungen
sowie dessen, was das Apartment durch anderweitige Verwendungen der Apartmentleistungen
erwirbt.
- Die vorstehenden Regelungen über die
Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder
die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in
Anspruch nimmt (No Show).
V. Rücktritt des Apartments
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht
des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist das Apartment in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom
Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartments
innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist das Apartment zum
Rücktritt berechtigt.
- Wird eine vereinbarte oder gemäß III.
Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Apartments gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Apartment ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
- Ferner ist das Apartment berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls …
– höhere Gewalt oder andere vom Apartment nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
– Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des
Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht
werden;
– das Apartment begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Apartmentleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartments in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Apartmets zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Apartments
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden
frühestens ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Räume
des Apartments spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Apartment im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers
für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des
aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr
sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Apartment kein
oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist. Darüber hinaus bleiben dem Apartment der Nachweis und die
Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
VII. Haftung des Apartments
- Bei verursachten Schäden haftet Pohle D
Apartments bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner
Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt
bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und
Vermögensschäden haften Pohle D und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartments auftreten,
wird das Apartment bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Apartment
unverzüglich mitzuteilen.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags,
der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Apartmentaufnahmevertrag
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz
des Apartments.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Prag,
Tschechische Republik.
- Es gilt ausschließlich tschechisches
Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Apartmentaufnahmevertrag
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Prag (CZ) den 6.5.2015